Veranstaltungs- und Besucherordnung
Gültige Fassung vom 28. Juli 2022
Einleitung
Diese Besucherordnung gilt für alle stattfindenden Veranstaltungen in Verbindung mit weiteren Vorgaben für alle Mitglieder, Interessenten, Gästen oder Karteninhabern (Eintrittskarten), die an unseren Veranstaltungen teilnehmen wollen, welche auch in Kooperation mit anderen Vereinen oder Verbänden stattfinden können. Der Rechtsinhaber dieser Veranstaltungen ist der Verein ,,Europa-Netzwerk Norderstedt e.V´´.
Das Hausrecht betreffend der Veranstaltungsräumlichkeiten wird von unserem Verein in Absprache mit beteiligten Unternehmen oder Locations ausgeübt.
Unser Verein hat das Recht Akkreditierungen und Einladungskarten für den Besuch dieser Veranstaltungen vorzugeben und diese nach freiem Ermessen zu verteilen. Nur Inhaber dieser Legitimationen sind zur Betretung unserer Veranstaltungen berechtigt.
Social Media
Wir behalten uns vor für die öffentliche Berichterstattung Fotos und Videomaterialien von unseren Veranstaltungen anzufertigen und diese zu nutzen. Bei Teilnahme an den Veranstaltungen erkennt man dieses Vorgehen an.
Legitimation
Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur mit einer Anmeldung gestattet, welche auch formlos über alle Kommunikationsmedien versendet werden kann. Es kann auch verlangt werden, dass jede angemeldete Person ihren Mitgliedsausweis oder die Einlasskarte vor dem Betreten der Veranstaltungsräumlichkeiten vorzeigen muss. Auf Verlangen ist auch ein Identitätsnachweis in Form eines offiziellen Ausweisdokumentes vorzulegen. Besucher, die die Tickets oder Akkreditierungen aus unautorisierten Quellen erhalten haben, wird der Zutritt zur Veranstaltung verwehrt.
Jede Person, die eine Einladung oder Tickets unberechtigt nutzt oder mit einem bereits bestehenden Betretungsverbot für unsere Veranstaltungen belegt ist, wird der Zutritt verweigert.
Bei Missachtung des Betretungsverbotes wird die Polizei hinzugezogen für die Durchsetzung unseres Hausrechts.
Jeder Diskussionsteilnehmer, Gast, Verbandsvertreter, Amts- oder Mandatsträger ist zur Einhaltung dieser Maßnahmen verpflichtet. Diskussionsteilnehmer und Guest Speaker sowie Vortragsgäste müssen von unserem Verein akkreditiert werden, um den ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten zu können. Jeder politische Amts- und Mandatsträger, der auf unseren Veranstaltung auftritt, die mit uns auch als Kooperationspartner initiiert wurden, muss sich für die Teilnahme registrieren und akkreditieren lassen und hierbei seine Parteizugehörigkeit angeben. Bei Missachtung dieser Vorgaben werden die Sanktionen ausgesprochen. Eine Betretung unserer Veranstaltungen ohne Akkreditierung oder Registrierung von Kandidaten oder politischen Amts- und Mandatsträgern wird nicht gestattet. Auch eine unerlaubte Weiterleitung von Einladungen und internen Dokumenten ist nicht gestattet.
Veranstaltungsteilnehmer
Jeder Teilnehmer ist nach Anmeldung auf den Veranstaltungen registriert und hat somit Zugang zur Veranstaltung. Für Minderjährige ist der Konsum von alkoholischen Getränken nicht gestattet.
Menschen mit Beeinträchtigungen (z.B Rollstuhlfahrer) erhalten auf Wunsch Hilfe für den Einlass. Unser Verein achtet auf die Benutzung von barrierefreien Räumlichkeiten und steht für Fragen hierzu gerne zur Verfügung. Assistenztiere sind ebenfalls erwünscht.
Den Veranstaltungsteilnehmer ist es untersagt verbotene Gegenstände mit sich zu führen.
Bei Missachtung dieser Regelung und dem absichtlichen Mitführen von Waffen auf unseren Veranstaltungen, wird die Polizei benachrichtigt. Verdächtige Gegenstände dürfen von unserem Sicherheitspersonal jederzeit vorläufig beschlagnahmt werden.
Personen, die sich nicht an die Besucherordnung halten oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden in unserer Gefährdungsliste namentlich erfasst. Diese Liste wird den Sicherheitsbehörden zur Kenntnis übersendet oder für die Einleitung evtl. strafrechtlicher Ermittlungsverfahren.
Jede Person, die die Sicherheit und Ordnung unserer Veranstaltungen gefährdet und ihre Abläufe beeinträchtigt darf auf dieser Liste geführt werden. Auch Personen, die mit einem Betretungsverbot für unsere Veranstaltungen belegt sind, werden auf dieser Liste geführt.
Alle Personen, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen und diese betreten müssen:
Sich so verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet oder belästigt wird und keinen Sachschaden verursachen;
Sich an die geltenden Richtlinien und Verfahren halten, die für die Durchführung der Veranstaltungen relevant sind;
Den Anweisungen einer Beauftragten Person, des Vorstandes, den Organisatoren oder einer Sicherheitsbehörde (auch Feuerwehr oder Rettungskräften), Folge leisten;
Alle Rettungswege oder Fluchttüren freihalten;
Abfälle in den vorgesehenen Materialien entsorgen;
Des Weiteren ist untersagt:
Beleidigende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische oder politische illegal-verbotene Botschaften zu äußern oder zu verbreiten;
Gegenstände oder Materialien jeglicher zu Art zu werfen;
Ein Verstoß gegen die genannten Verbote liegt auch dann vor, wenn eine Person zu einer verbotenen Handlung einer anderen Person Beihilfe leistet oder eine andere Person zu einer verbotene Handlung anstiftet.
Maßnahmen
Vorbehaltlich der geltenden Gesetze kann jeder Verstoß gegen die Besucherordnung folgende Strafen nach sich ziehen:
- Verweis und Ausschluss von der Veranstaltung und Erstattung einer Anzeige bei der Polizei;
- Ein Betretungsverbot für alle Veranstaltungen des Vereins sowie für Veranstaltungen mit Kooperationspartnern;
- Die Annullierung sämtlicher Tickets ohne Rückerstattung (sollte ein Eintrittsgeld verlangt worden sein);
- Die Weitergabe der persönlichen Daten der zuwiderhandelnden Personen an die zuständigen Sicherheitsbehörden;
- Die Einleitung rechtlicher Schritte durch unseren Verein;
- Sanktionen und Rechtsmittel;
- Die Verhängung einer Geschäftsgebühr von 200 – 500 Euro durch den Vorstand oder seiner gesetzlichen Vertreter je nach Art des Verstoßes;
Öffentlichkeitsarbeit und Medien
Alle Personen, die an unseren Veranstaltungen und Aktivitäten teilnehmen, nehmen zur Kenntnis, dass sie während der Veranstaltungen in Form von Foto- und Videomaterial aufgenommen werden können, damit diese Aufzeichnungen zu einem späteren Zeitpunkt für die öffentliche Berichterstattung verwendet werden können oder zur Veröffentlichung auf den Medienkanälen des Vereins. Aufgrund des berechtigten Interesses der Öffentlichkeit sowie der Presse auf eine Berichterstattung wird die Verwendung dieser Materialien gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO vorgenommen.
Personen, die an unseren Veranstaltungen teilnehmen dürfen ebenfalls Fotos anfertigen außer es wird aus Sicherheitsgründen explizit untersagt. Es wird auch untersagt vor der Veranstaltung Fotos von Einladungen unseres Vereins in den sozialen Medien zu posten, wodurch Informationen an die Öffentlichkeit gelangen, die die Sicherheit der Gäste beeinträchtigen können.
Im Nachgang an der Veranstaltungen können Presseartikel, Fotos und Einladungen nach Belieben verwendet werden.
Haftungsausschluss
Mit dem Betreten unserer Veranstaltungen erkennen alle Personen an, dass sie dies auf eigene Verantwortung tun und dass sie für Verluste oder Schäden keine Haftung uns gegenüber geltend machen können.
Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund – sowie die Haftung für mittelbare Schäden sind ausgeschlossen. Ausgenommen ist die gesetzlich vorgeschriebene Haftungsregelung für Vereine.
Wir haften nicht für das Fremdverschulden durch Dritte.
Schlussbestimmungen
Mit Anmeldung zu unseren Veranstaltungen akzeptieren alle Teilnehmer die Besucherordnung.
Der Vorstand bzw. der Vorsitzende des Vereins ist der bevollmächtigte Vertreter für die Durchführung und Organisation der Veranstaltungen. Diese setzen diese Besucherordnung durch.
Diese Besucherordnung ist ab dem 28. Juli 2022 gültig in der jeweils aktuellen Fassung.